"Vorsicht bei Hausbrunnen!"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

brunnen

Sehr geehrter Betreiber einer Wasserversorgungsanlage! 

Aufgrund der massiven Niederschläge der vergangenen Tage und der derzeitigen Prognosen für die nächsten Stunden und Tage werden Sie aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen gemäß Ihrer Hochwasser- und/oder Katastrophenalarmpläne zu setzen. 

Durch ausgiebige Regenfälle und Überschwemmungen können Brunnen und Quellen in ihrer Qualität nachteilig beeinträchtigt werden. Überschwemmte Senkgruben und Mistlagerstätten, oberflächliche Abschwemmungen und überfließende Kanalisationen führen zu mikrobiologischen Belastungen. 

Chemische Verunreinigungen im Einzugsgebiet von Trinkwasserspendern können durch Aufschwimmen und Auslaufen von Öltanks oder überfluteten Chemikalienlagerstätten auch die chemische Wasserqualität beeinträchtigen.

Erforderliche Maßnahmen bei Hochwasserereignissen

  •  Wenn Ihre Wasserversorgungsanlage über mehrere Wasserspender verfügt sollen potentiell betroffene Brunnen vom Netz genommen werden, sofern die Wasserversorgung mit anderen Wasserspendern aufrechterhalten werden kann!
  • Dieses Wasser soll nicht getrunken werden: 
    • Wasser aus Wasserspendern, die offensichtlich überschwemmt wurden und bei denen eine funktionstüchtige Dauerdesinfektion (z.B. UV-Desinfektion) nicht gewährleistet ist.
    • Wasser, das Trübungen, Geschmacks- oder Geruchsveränderungen erkennen lässt.
    • Wasser, in das offensichtlich chemische Verunreinigungen gelangt sind.
    • Die Wasserbezieher müssen informiert werden!

  • Welches Wasser kann der Bevölkerung zum Trinken empfohlen werden?
     Während der Zeit der Überschwemmungen:
     
    • Im Zweifelsfalle sollte das Wasser nicht verwendet werden, weder zum Trinken, Kochen oder Geschirr waschen. Nur Mineralwasser und andere Getränke trinken.
    • Besondere Vorsicht ist geboten bei der Zubereitung von Säuglingsnahrung, da auch bei optisch unauffälligen Wasser nicht auszuschließen ist, dass es zu Verunreinigungen durch Auswaschungen aus dem Boden (z.B. Nitrat) gekommen ist.
    • Abkochen (mindestens 3-minütiges Abkochen bei Siedetemperatur) von möglicherweise mikrobiologisch verunreinigten Wassers ist nur dann sinnvoll, wenn keine Trübungen vorhanden sind und nicht mit chemischen Kontaminationen zu rechnen ist.
    • Im Problemfall sollte das Wasser nur mehr für Handwaschzwecke verwendet werden. 
    • Die Wasserbezieher müssen informiert werden!

Bei Problemen mit der Trinkwasserversorgung steht Ihnen ein Hochwassernotdienst der Abteilung Gesundheitswesen unter der Telefonnummer 02742 / 9005 - 11479 zur Verfügung.


Weitere Informationen für Konsumenten von Trinkwasser bzw. für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie zu Maßnahmen zur Sicherung des Trinkwassers in Hochwassergebieten finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter:  https://www.noe.gv.at/noe/Gesundheitsvorsorge-Forschung/Trinkwasserkontrolle.html 

 

Die Wasserbezieher können auch auf diese Informationen hingewiesen werden!

Hinweis auf rechtliche Bestimmungen:

Gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorgaben für Trinkwasserversorgungsanlagen ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, die Behörde bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte unverzüglich zu informieren.

Diese Sachverhalte sind: 

  • wenn das abgegebene Trinkwasser nicht den Anforderungen an die Trinkwassersicherheit entspricht (beispielsweise wenn festgestellt wurde, dass das Wasser nur mit Nutzungseinschränkungen wie Abkochen abgegeben werden darf), 
  • wenn bei der Wasserversorgungsanlage Umstände aufgefallen oder eingetreten sind, welche den Betreiber erkennen lassen, dass das abgegebene Trinkwasser nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entsprechen wird oder sogar möglicherweise die Gesundheit des Menschen schädigen kann (beispielsweise Defekt einer Dauerdesinfektionsanlage, Eintritt von Oberflächenwasser in Speicherbauwerke) oder
  • wenn bei einer Trinkwasseruntersuchung ein oder mehrere Parameterwerte (im Sinn von Grenzwerten) überschritten wurden.

Allfällige Meldungen können entweder online über die Betreibermeldung erfolgen oder per E-Mail an die jeweils zuständige Außenstelle der Trinkwasseraufsicht der Abt. Gesundheitswesen gerichtet werden.

 

Außenstelle Baden:

E-Mail: post.gs1-baden@noel.gv.at

(Bezirke Mödling, Baden, Bruck/L., Wr. Neustadt, Neunkirchen, Lilienfeld)

 

Außenstelle Korneuburg:

E-Mail: post.gs1-korneuburg@noel.gv.at

(Bezirke Gänserndorf, Korneuburg, Mistelbach, Tulln, Horn, Hollabrunn, St. Pölten)

 

Außenstelle Melk:

E-Mail: post.gs1-melk@noel.gv.at

(Bezirke Melk, Amstetten, Scheibbs und Magistrat Waidhofen/Ybbs)

 

Außenstelle Gmünd:

E-Mail: post.gs1-gmuend@noel.gv.at

(Bezirke Zwettl, Gmünd, Waidhofen/Th., Krems, Magistrat Krems)

  

Mit freundlichem  Gruß

Norbert Wolf

 

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Dipl.Ing. (FH) Norbert Wolf
 
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheitswesen

Fachbereichsleiter Wasserhygiene und Trinkwasseraufsicht 
Landhausplatz 1, Haus 15b.417
 3109 St. Pölten

 

Telefon.: +43 (0)2742/9005-11479
 Mobil: +43 (0)676/8125 11479

Mail: post.gs1-melk@noel.gv.at

Web: http://www.noe.gv.at

http://www.noe.gv.at/noe/Gesundheit/Gesundheitsvorsorge-Forschung/Trinkwasserkontrolle.html

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