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Liebe Höfleinerinnen und Höfleiner!
Es besteht die Möglichkeit, aufgrund von Unwetterschäden bei Starkregenfällen, wenn vom Bundesamt für Meteorologie dementsprechend eingestuft, einen dadurch verursachten Wasserschaden über 1000 Euro, nach entsprechender Schätzung aus dem Katastrophenfond, teilweise entschädigen zu lassen.
Wir ersuchen Sie, wenn bei Ihnen ein Schaden vom 14. bis 16. 9.2024 entstanden ist, dies bei uns im Gemeindeamt bis zum 23.9.2024 zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister:
LAbg. Otto Auer