Aufschließungsabgabe

30.11.2015

Der Gemeinderat der Gemeinde Höflein hat in seiner Sitzung am 30.11.2015 folgende

Verordnung über den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe

beschlossen:

Gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014, LGBL 8200-0 in der derzeit geltenden Fassung wird der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe mit 550,-- EUR festgesetzt.

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Mit Wirksamwerden dieser Verordnung tritt die bisherige Verordnung über den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe außer Kraft.

Höflein, am 30.11.2015
Der Bürgermeister:

Unterschrift Bgm neu.jpg
(LKR Otto Auer)