Grundbuchsauszug

Neben der lokalen Grundstücksdatenbank haben wir auch online Zugriff auf die aktuelle Grundstücksdatenbank des Gerichtes und bieten diese den BürgerInnen an.

Für die Grundbuchsabfrage nach den §§ 6 und 7 des Grundbuchsumstsellungsgesetzes sind von den mit dem Zugang zur Grundstücksdatenbank beauftragten Übermittlungs- und Verrechnungsstellen folgende Gebühren an den Bund zu entrichten: 

Gebühr für je zehn angefangene Datenzeilen alphanumerische Daten ...... €  0,28

Die Anzahl der Zeilen variiert sehr stark. Bei einer Einlagezahl mit nur einer einzigen Grundstücksnummer und keinen zusätzlichen Eintragungen kann mit einer Gebühr von ca. € 5,00 bis 10,00 gerechnet werden. 
Für eine Abfrage benötigen wir Ihre Einlagezahl.