Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

01.01.2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Höflein hat in seiner Sitzung am 29.11.2010 folgende

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

beschlossen:

Der Gemeinderat der Gemeinde Höflein beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundesabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702 in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:

  1. für Nutzhunde jährlich      €  6,54 pro Hund
  2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz            € 65,40 pro Hund
  3. für alle übrigen Hunde      € 21,80 pro Hund

Wir der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Die Verordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft.

Mit Wirksamwerden dieser Verordnung tritt die bisherige Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe außer Kraft.

Höflein, am 29.11.2010
Der Bürgermeister:

Unterschrift_Auer.jpg

(LKR Otto Auer)